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12.01.2021
Der ZVEI ist der Wahrung der Menschenrechte verpflichtet und wird immer, so wie seine Mitgliedsunternehmen, für Verbesserungen eintreten. Jedoch lehnt der Verband nationale Alleingänge wie das geplante deutsche Sorgfaltspflichtengesetz ab und fordert eine europäische Regelung sowie Regelungen, die von den Unternehmen tatsächlich rechtssicher umgesetzt werden können und zielführend sind.
Die Bundesministerien Arbeit (BMAS) und Entwicklung (BMZ) wollen im Rahmen der sogenannten „Eckpunkte eines Bundesgesetzes über die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten“ ein Sorgfaltspflichtengesetz etablieren.
Das Gesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichten, in ihren gesamten Zulieferketten Aktivitäten Dritter - auch solcher, zu denen weder Vertragsbeziehungen bestehen noch bekannt sind - zu verhindern, die sich nachteilig auf Menschenrechte auswirken.
Die Wahrung der Menschenrechte und das Verbot von Kinderarbeit unterstützt die Elektroindustrie bereits seit vielen Jahren durch den ZVEI-Code of Conduct. Der Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde, gute Arbeitsbedingungen, keine Kinder- und Zwangsarbeit ist als Leitgedanke für die Elektrobranche selbstverständlich. Der ZVEI ist der Wahrung der Menschenrechte verpflichtet und wird immer, so wie seine Mitgliedsunternehmen, für Verbesserungen eintreten. Jedoch lehnt der Verband nationale Alleingänge wie das geplante deutsche Sorgfaltspflichtengesetz ab und fordert eine europäische Regelung sowie Regelungen, die von den Unternehmen tatsächlich rechtssicher umgesetzt werden können und zielführend sind.