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12.04.2024
Um die Klimaziele und die dafür nötige Elektrifizierung aller Lebens- und Wirtschaftsbereiche zu erreichen, ist ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien unabdingbar. In der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) sind zu diesem Zwecke sogenannte Vorranggebiete vorgesehen, in denen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vereinfachte Schnellgenehmigungsverfahren gelten. Der ZVEI unterstützt daher eine rasche Umsetzung in nationales Recht.
Mit Blick auf den vorgelegten Entwurf sieht der ZVEI neben beschleunigten Verfahren für Windenergieanlagen an Land und Solarenergieanlagen insbesondere die Berücksichtigung des Repowering von Energiespeicheranlagen in Kombination mit Solarenergieanlagen ausdrücklich positiv. Der Verband kritisiert allerdings, dass das Potenzial der RED III nicht vollständig genutzt wird. So finden Energiespeicheranlagen, trotz ihres großen Potenzials für das Gesamtenergiesystem, bei Windenergieanlagen an Land keine Erwähnung.