Termine
14.12.2021
Nachhaltigkeitsanforderungen, insbesondere mit Bezug zu sogenannten ESG-Themen (Environmental-Social-Governance), sowie hohe Verpflichtungen zur unternehmerischen Sorgfalt nehmen stark zu und sind immer häufiger Voraussetzung für Geschäftsbeziehungen.
Ausgehend vom ZVEI-Code of Conduct (CoC) von 2008 hat der Verband gemeinsam mit dem VDMA im Jahr 2021 einen branchenübergreifenden Code of Conduct entwickelt, der Mitgliedsunternehmen, deren Lieferanten sowie allen Interessierten zur Verfügung steht. Begleitinstrumente (Leitfaden zur Implementierung und Schulungsdokumente für betriebsinterne Nutzung) werden zusätzlich zurzeit entwickelt und voraussichtlich ab Sommer 2022 Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt.
Der neue Code of Conduct beschreibt die für die Elektro- und Digitalindustrie sowie den Maschinen- und Anlagenbau relevanten Verhaltensgrundsätze und -standards, die das unterzeichnende Unternehmen im Sinne eines verantwortungsvollen Handelns zu beachten hat. Der ZVEI-VDMA-Code of Conduct (CoC) orientiert sich an international etablierten Maßstäben und deckt alle relevanten Themen ab. Er ist freiwillig in der Anwendung und stellt eine unverbindliche Verbandsempfehlung dar. Der Verhaltenskodex ist als Selbstverpflichtung konzipiert, die im Unternehmen sowie gegenüber Partnern wie Kunden und Lieferanten angewendet und kommuniziert werden kann.
Unternehmen, die den Code of Conduct nutzen, haben im Rahmen einer Selbstverpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass seine Inhalte auch umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Prozesse sind aufzusetzen und ggf. auch Maßnahmen zu ergreifen, um die im Code of Conduct aufgeführten Verpflichtungen zu gewährleisten.
Der Code of Conduct ist Ausdruck einer gemeinschaftlichen Wertebasis von ZVEI und VDMA. Beide Branchen stehen im Zentrum großer Wertschöpfungsnetzwerke und leisten mit dem Code of Conduct einen wichtigen Beitrag für eine noch stärker verantwortungsorientierte Unternehmensführung.
Bisher gab es für Unternehmen, die den Code of Conduct anwenden die Option, den Unternehmensnamen auf einer sog. Unterzeichnerliste auf der Homepage des ZVEI zu veröffentlichen. Bei dem neuen, branchenübergreifenden ZVEI-VDMA Code of Conduct ist diese Option nicht mehr gegeben. In diesem Zusammenhang ist auch die bisherige Unterzeichnerliste nicht mehr verfügbar und wird auch nicht fortgeführt.
Grundsätzlich kann sich das zeichnende Unternehmen entscheiden, den Code of Conduct, den alten wie den neuen, auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Empfehlenswert ohne die Unterschriftenseite bzw. ohne die Daten, die nicht öffentlich sichtbar sein sollen.