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24.03.2017
Öffentliche Aufträge sind Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern oder von entsprechend besonders verpflichteten privaten Auftraggebern vergeben werden. Der Gesetzgeber hat die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einem gesonderten Vergaberecht unterzogen, das auf EU- und nationaler Ebene normiert ist.
Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU, d. h. der Einkauf von Gütern, Dienstleistungen und Bauaufträgen durch die oben beschriebenen Auftraggeber, wird auf über 16 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Union geschätzt. Die Bedeutung öffentlicher Aufträge variiert je nach Mitgliedsstaat zwischen 11 und 20 % des nationalen BIP.
Dem entsprechend ist das öffentliche Auftragswesen ein interessanter Marktplatz für produzierende Unternehmen, sowohl was marktgängige Produkte und Leistungen, als auch was besondere singuläre Lösungen anbelangt. Der ZVEI vertritt in diesem Bereich die Interessen der sich dort engagierenden Mitgliedsunternehmen der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie.