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23.10.2023
Rufanlagen nach DIN VDE 0834, auch „Lichtrufanlagen“ oder „Schwesternruf“ genannt, sind Anlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht oder Informationen weitergegeben werden sollen. Sie sind dafür ausgelegt, speziell in Notsituationen Menschen zu helfen, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden.
Ruffunktionen müssen gemäß DIN VDE 0834 immer uneingeschränkte Priorität vor allen anderen Diensten haben, ein Notbetrieb muss gewährleistet sein. Die Anlage muss durch sichere Trennstellen gegen die Übertragung unzulässig hoher Spannungen geschützt und funktionell absolut unabhängig von angekoppelten Fremdgewerken sein. Näheres zu den Grundfunktionen, Leistungsmerkmalen, Installation und dem Betrieb von Rufanlagen siehe ZVEI-Merkblatt (2017-07) „Rufanlagen nach DIN VDE 0834“ sowie das ZVEI-Merkblatt 33018:2022-03 „Rufanlagen nach DIN VDE 0834 und IP-Vernetzung“.
Der Errichter muss unter Zuhilfenahme der Herstellerunterlagen eine ausführliche Dokumentation der Rufanlage erstellen. Es sind dabei auch alle Parametereinstellungen festzuhalten. Diese Unterlagen müssen für eine spätere Instandhaltung und Instandsetzung vom Betreiber aufbewahrt werden und jederzeit verfügbar sein. Auch die Erstellung eines Betriebsbuches sollte vom Errichter beigestellt werden.
Das vorliegende Merkblatt erläutert daher den Aufbau, die inhaltlichen Schwerpunkte sowie die Funktionsweisen eines Betriebsbuchs. Im Anhang des Merkblatts sind zudem detaillierte Formulare und Tabellen zur Erstellung eines Betriebsbuchs für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 aufgelistet