Termine
25.01.2024
Am 12. Januar 2024 ist der EU Data Act in Kraft getreten, durch den erstmals harmonisierte Vorgaben für den Zugang zu nutzergenerierten Daten und deren Verwendung durch den Nutzer und Dritte geschaffen werden. Der ZVEI setzt sich schon seit Jahren dafür ein, den unternehmens- und sektorübergreifenden fairen Austausch industrieller, nicht-personenbezogener Daten zu fördern und somit datengetriebene Geschäftsmodelle zu erleichtern. Daher unterstützt der ZVEI grundsätzlich die Bestrebungen zur weiteren Integration und Harmonisierung eines europäischen Binnenmarktes für Daten. Die Umsetzung des Data Acts wird jedoch erhebliche Anforderungen an Hersteller vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste darstellen. Die Überprüfung und entsprechende Anpassung des gesamten Produktportfolios sowie der Entwicklungspipeline (Entwicklungszyklen bis zu 10 Jahre) binden bereits jetzt erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen in den Unternehmen, die zur Entwicklung innovativer Produkte und Services fehlen werden. Dies wird zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen. Mit der Benennung der s.g. beauftragten Behörden („competent authorities“) und dem Data Coordinator (Art. 37) sowie der Festlegung des Sanktionsrahmens (Art. 40) wird den EU-Mitgliedstaaten die Schaffung wesentlicher Institutionen und Instrumente zur Durchsetzung der Vorgaben aus dem Data Act überlassen. Um die genannten Wettbewerbsnachteile nicht noch weiter zu verschärfen, muss der Gesetzgeber darauf achten, zuständige Behörden frühzeitig zu benennen und mit ausreichender Expertise und Ressourcen auszustatten, sowie einen Sanktionsrahmen zu schaffen, der nicht innovationshemmend wirkt.