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12.03.2024

EU-Parlament stimmt EPBD zu - ZVEI fordert schnelle und umfassende Umsetzung

Mit der positiven Abstimmung des EU-Parlaments zur Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) nimmt das Vorhaben eine wichtige Hürde. Zur Finalisierung des Dossiers steht noch die Abstimmung im Rat aus. Die EPBD legt wichtige Grundsteine für die Dekarbonisierung im Gebäudesektor. Dazu gehört die Ausrichtung auf die Zukunftsfähigkeit neuer Gebäude und solchen Gebäuden, die einer umfangreichen Renovierung unterzogen werden. Der Gebäudebestand innerhalb der EU soll bis 2050 klimaneutral werden. In Deutschland soll dieses Ziel bereits 2045 erreicht werden.

Die EPBD beinhaltet einige Instrumente, die Mitgliedstaaten nutzen können und sollen, um ihren Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten. Vorbild dafür ist der Nullemissionsstandard, der unter anderem die lokale Nutzung von fossilen Brennstoffen ausschließt. Zu den Instrumenten gehören z. B. der nationale Gebäuderenovierungsplan, Minimumenergieeffizienzstandards für Nichtwohngebäude sowie für den Wohngebäudebestand.

Weitere wichtige Artikel der EPBD behandeln den Einsatz zukunftsfähiger Technologien, die es möglich machen, Energie effizient zu nutzen, zu erzeugen und zu verteilen. Dazu gehören:

  • progressiver Ausbau der Gewinnung von Solarenergie in Nichtwohngebäuden und öffentlichen Gebäuden und verpflichtender Einbau von PV-Anlagen in neuen Wohngebäuden ab 2030;
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur;
  • Verpflichtungen für den Einsatz von Systemen zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung
  • Neubauten müssen ab 2030 den Nullemissionsstandard erfüllen;
  • für Wohngebäude sollen Mitgliedsstaaten den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 und bis 2035 um 20 bzw. 22 Prozent senken;
  • 16 Prozent der energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude müssen bis 2030 saniert werden und einen Minimumenergieeffizienzstandard erfüllen. Bis 2033 trifft diese Anforderung auf 26 Prozent der Nichtwohngebäude zu;
  • Ausphasen der fossilen Energien zur Wärmeerzeugung bis 2040.

Der ZVEI sieht die Ziele und Neuerungen der EPBD positiv. Es ist wichtig, dass es in der Umsetzung nicht zu einem Flickenteppich in Europa kommt. Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist eine schnelle und umfangreiche Umsetzung der EPBD essenziell. Damit sollte bereits in der laufenden Legislaturperiode begonnen werden. In den Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat wurde der Aspekt der Sozialverträglichkeit bereits stark berücksichtigt, sodass die EPBD eine ausbalancierte Basis für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand bietet.

Gebäude Elektroinstallationssysteme

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