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12.03.2024
Mit der positiven Abstimmung des EU-Parlaments zur Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) nimmt das Vorhaben eine wichtige Hürde. Zur Finalisierung des Dossiers steht noch die Abstimmung im Rat aus. Die EPBD legt wichtige Grundsteine für die Dekarbonisierung im Gebäudesektor. Dazu gehört die Ausrichtung auf die Zukunftsfähigkeit neuer Gebäude und solchen Gebäuden, die einer umfangreichen Renovierung unterzogen werden. Der Gebäudebestand innerhalb der EU soll bis 2050 klimaneutral werden. In Deutschland soll dieses Ziel bereits 2045 erreicht werden.
Die EPBD beinhaltet einige Instrumente, die Mitgliedstaaten nutzen können und sollen, um ihren Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten. Vorbild dafür ist der Nullemissionsstandard, der unter anderem die lokale Nutzung von fossilen Brennstoffen ausschließt. Zu den Instrumenten gehören z. B. der nationale Gebäuderenovierungsplan, Minimumenergieeffizienzstandards für Nichtwohngebäude sowie für den Wohngebäudebestand.
Weitere wichtige Artikel der EPBD behandeln den Einsatz zukunftsfähiger Technologien, die es möglich machen, Energie effizient zu nutzen, zu erzeugen und zu verteilen. Dazu gehören:
Der ZVEI sieht die Ziele und Neuerungen der EPBD positiv. Es ist wichtig, dass es in der Umsetzung nicht zu einem Flickenteppich in Europa kommt. Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist eine schnelle und umfangreiche Umsetzung der EPBD essenziell. Damit sollte bereits in der laufenden Legislaturperiode begonnen werden. In den Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat wurde der Aspekt der Sozialverträglichkeit bereits stark berücksichtigt, sodass die EPBD eine ausbalancierte Basis für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand bietet.