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14.12.2023
Gemeinsam mit mehr als 100 weiteren Verbänden tritt der ZVEI für eine Verpackungsverordnung ein, die EU-weit harmonisierte Regelungen trifft und nationale Alleingänge verhindert.
Die EU erarbeitet derzeit einen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Im Rahmen des Green Deals sollen neue Vorgaben an die Kennzeichnung, Rezyklierbarkeit, Verwertung und Design von Verpackungen implementiert werden. Der ZVEI unterstützt die ehrgeizigen Ziele des EU Green Deals und möchte durch die Verbesserung der Umwelteigenschaften von Produkten und Verpackungen einen Beitrag leisten. Um dies zu erfolgreich tun zu können, braucht es jedoch einen unterstützenden Rechtsrahmen, der sich auf das gute Funktionieren des Binnenmarktes konzentriert.
Nur wenn Vorgaben und Maßnahmen europaweit einheitlich festgelegt sind, können diese Ziele erreicht werden. Nationale Alleingänge bzw. Ausnahmen hingegen widersprechen dem Binnenmarktprinzip, einem der wichtigsten Pfeiler der EU. Aus Sicht des ZVEI und der anderen unterzeichnenden Verbände geht der Vorschlag im Sinne der notwendigen Harmonisierung nicht weit genug, da beispielsweise Artikel 4 (5) und Artikel 11 (8) den Mitgliedstaaten nach wie vor erlauben, nationale Kennzeichnungssysteme für erweiterte Herstellerverantwortungssysteme einzuführen. Ineffizienz und mangelnde Umsetzbarkeit aufgrund national unterschiedlicher Anforderungen könnten die Folge sein. Stattdessen sollte der Ansatz einer harmonisierten europäischen Kennzeichnung anstelle nationaler Maßnahmen weiter gestärkt werden, indem die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Einführung nationaler Kennzeichnungen eingeschränkt werden.
Download Joint Industry Statement „EU packaging rules that work“ (nur auf Englisch verfügbar)