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16.11.2022
Am 15.09.2022 wurde von der EU-Kommission der Entwurf des Cyber Resilience Acts veröffentlicht. Ziel dieses lang erwarteten Regulierungsvorhabens ist es allgemein die Cybersicherheit von Produkten im Europäischen Binnenmarkt zu erhöhen. Diese Absicht zeigt sich bereits im breit angelegten Anwendungsbereichs der Verordnung und im Hinblick auf die adressierten Produkte: Betroffen sind „Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäße oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt.“ Unter diese Bestimmung fallen sowohl Hardware- als auch Softwareprodukte.