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30.07.2024
Am 31. Juli 2024 endet für mehrere 10.000 Unternehmen in Deutschland zum nunmehr dritten Mal die Frist für die Einreichung der CBAM-Quartalsberichte. Die betroffenen Unternehmen wie auch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als nationale Aufsichtsbehörde haben zwar in den vergangenen Monaten die notwendigen Prozesse entwickelt. Es ist aber wie derzeit leider viel zu oft, wenn man auf europäische Regulierungen schaut: Gut gemeint und mit schlüssiger Begründung für eine europäische Regelung, aber in der Umsetzung hapert es gewaltig und hinterlässt bei den von der Regulierung Betroffenen große Fragezeichen (wie die neuen Vorgaben umzusetzen sind) bis hin zu massiven Kopfschmerzen (ob der tatsächlichen Wirkung).