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31.03.2025
Die Aussagekraft von umweltbezogenen Angaben soll verbessert und transparenter gemacht werden. 2024 wurde die EU-Richtlinie zu Stärkung der Verbraucher beschlossen, u.a. um Greenwashing zu verhindern. Diese ergänzt die bestehende EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP) um den Aspekt Umweltaussagen. So sind künftig allgemeine Umweltaussagen verboten, wenn keine entsprechende Fundierung erbracht wird. Nach Bestreben der EU sollen diese Vorgaben nun durch die Green-Claims-Richtlinie (GCD) ergänzt werden. Die notwendigen Anforderungen an Umweltaussagen wurden durch die erst kürzlich verabschiedete EU-Richtlinie zu Stärkung der Verbraucher (EmpCo) ausreichend bestimmt. Die Green-Claims-Richtlinie wird nicht nur zu einer überflüssigen Doppelregulierung führen, sondern bringt Rechtsunsicherheit aufgrund von Widersprüchen zwischen den Rechtsakten mit sich, die es jetzt zu vermeiden gilt.