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Herausforderung 5: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für ein klar geregeltes System von Zugriffs- und Nutzungsrechten bei der Datenverarbeitung.

Jeder Leistungserbringer sollte dazu verpflichtet werden, mindestens ein klar definiertes System von Zugriffs- und Nutzungsrechten zu erstellen. Idealerweise wird dieses Rechtemanagement mit „log + c

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Herausforderung 4: Nicht alle Leistungserbringer sind dazu verpflichtet, ein (umfassendes) IT-Sicherheitskonzept auf dem Stand der Technik zu implementieren und aktualisieren.

Bisher sind nur Krankenhäuser, die zur Gruppe der kritischen Infrastruktur zählen, verpflichtet, ein IT-Sicherheitskonzept auf dem Stand der Technik zu implementieren und regelmäßig zu aktualisieren.

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Herausforderung 3: Das aktuelle Datenschutzmodell in Deutschland beruht auf Datensparsamkeit und beschränkt die Nutzung der Daten auf ursprünglichen Zweck der Datenerhebung.

Das aktuelle Datenschutzmodell in Deutschland beruht auf Datensparsamkeit und beschränkt die Nutzung der Daten auf den Grund der ursprünglichen Datenerhebung. Daten, die im Rahmen einer Diagnose erho

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Herausforderung 2: Es fehlen klare Kriterien im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bei der Nutzung von Daten ohne Personenbezug keine Einwilligung des Patienten notwendig. Wann aber der Personenbezug gegeben ist und wann

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Herausforderung 20: Enge Zweckbindung für die Datenverarbeitung behindert Forschung und Entwicklung am Standort Deutschland.

Viele Menschen sind dazu bereit, ihre Gesundheitsdaten für Forschungs- und Versorgungszwecke zur Verfügung zu stellen. Dies ist wegen der engen Zweckbindung der Einwilligung zur Datenverarbeitung abe

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Herausforderung 1: Föderale Struktur und unterschiedliche Länderzuständigkeiten erschweren Nutzung personenbezogener Daten.

Aufgrund der föderalen Struktur und der unterschiedlichen Länderzuständigkeiten im Bereich des Datenschutzes ist es zielführend, ein bundesweit einheitliches Nutzungsmodell für personenbezogene Daten

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Herausforderung 19: Persönlichkeitsrechte vs. Digitalisierung. Noch immer bestehen Vorbehalte gegen eine datenbasierte Gesundheitsversorgung.

Datenschutz und IT-Sicherheit sind zwei wesentliche Herausforderungen, die bei der Digitalisierung bewältigt werden müssen. Die Menschen werden einer datenbasierten Gesundheitsversorgung nur dann zus

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Herausforderung 18: Debatte zu Digitalisierung und Solidarprinzip findet immer noch im Hintergrund statt.

Deutschland braucht eine stärkere öffentliche Debatte darüber, inwieweit die Digitalisierung das Solidarprinzip verändert. Die Menschen brauchen Klarheit darüber, welche Vor- oder auch Nachteile das

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Herausforderung 17: Schleichende Anpassungen der Berufsfelder an Digital Health Anforderungen.

Um die unmittelbar in der Versorgung tätigen Personen zu entlasten, muss das Berufsprofil für einen „Medical Data Scientist“ entwickelt und in die Versorgungsstrukturen eingebunden werden.

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Herausforderung 16: Jeder Bürger kann zu einer noch besseren Versorgung beitragen. Das WIE ist den meisten jedoch unklar.

Die Kultur des „Data Sharing“ muss allen Teilnehmern der Gesundheitswirtschaft als Leitbild umfassend vermittelt werden. Nur so entsteht die Bereitschaft, Daten immerzu qualitativ hochwertig zu erfas

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