Medienpolitik
Engagement für Medienvielfalt und Selbstbestimmung der Nutzer:innen
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April
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März
31.03.2025
Die Aussagekraft von umweltbezogenen Angaben soll verbessert und transparenter gemacht werden. 2024 wurde die EU-Richtlinie zu Stärkung der Verbraucher beschlossen, u.a. um Greenwashing zu verhindern. Diese ergänzt die bestehende EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP) um den Aspekt Umweltaussagen. So sind künftig allgemeine Umweltaussagen verboten, wenn keine entsprechende Fundierung erbracht wird. Nach Bestreben der EU sollen diese Vorgaben nun durch die Green-Claims-Richtlinie (GCD) ergänzt werden.
Die notwendigen Anforderungen an Umweltaussagen wurden durch die erst kürzlich verabschiedete EU-Richtlinie zu Stärkung der Verbraucher (EmpCo) ausreichend bestimmt. Die Green-Claims-Richtlinie wird nicht nur zu einer überflüssigen Doppelregulierung führen, sondern bringt Rechtsunsicherheit aufgrund von Widersprüchen zwischen den Rechtsakten mit sich, die es jetzt zu vermeiden gilt.
13.02.2025
Die Digitalisierung von Nutzungsinformationen kann einen substanziellen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit leisten.
09.12.2024
Vieles ist bereits auf einem guten Weg, etwa beim Recycling von Elektroschrott. Aber viele Potenziale werden noch nicht voll ausgeschöpft.
06.11.2024
Online-Marktplätze aus Nicht-EU-Staaten wie Temu, die billige Produkte direkt aus Fernost vertreiben, etablieren sich zunehmend. Europäische Standards und Sicherheitsbestimmungen werden hierbei nicht durchgehend eingehalten, Verbrauchergefährdung und Wettbewerbsverzerrungen sind die Folge. Deutschland und andere EU-Staaten drängen auf wirkungsvolle Maßnahmen gegen Verstöße, die Kommission hat kürzlich ein förmliches Verfahren eröffnet.
06.11.2024
In der Datenbank EPREL (European product database for energy labelling) müssen seit 2019 Hersteller alle Geräte mit einem Energielabel registrieren, bevor diese in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Neu ist seit Ende Oktober 2024, dass die Registrierung neuer Produktmodelle nur noch möglich ist, wenn die Identität des eintragenden Herstellers elektronisch überprüft ist. Dafür müssen Unternehmen ihre Identität sowie eine Niederlassung in der EU nachweisen. Die Überprüfung soll die Qualität, Zuverlässigkeit und Nützlichkeit der Informationen, die in EPREL zur Verfügung stehen, sicherstellen. Entsprechend können nicht überprüfte Lieferanten seit dem Stichtag keine Produkte mehr registrieren. Ebenso erscheinen Produkte, die nach diesem Datum von nicht überprüften Lieferanten auf den Markt gebracht werden, nicht mehr in der allgemeinen Suche der EPREL-Datenbank.
April
April
April
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März
24.03.2025
Weniger Bürokratie und mehr Freiheit für Unternehmen: Das ist die Formel für Innovationen und wirtschaftlichen Erfolg. Die neue…
14.10.2024
Europa steht im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsräumen. Die hohen Ansprüche der EU an Nachhaltigkeit dürfen gerade deshalb nicht…
15.04.2024
Europa hat sich, seinen Bürgerinnen und Bürgern und seinen Unternehmen Fesseln angelegt – teils unnötig. Im internationalen…
15.02.2024
08.04.2025
08.04.2025
08.04.2025
08.04.2025
31.03.2025