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Äthiopien

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Folge 30: Digitale Gesundheitswirtschaft ist ein Zukunftsmarkt

Die digitale Gesundheitswirtschaft setzt sich zusammen aus Digitaler Medizintechnik und E-Health – wozu unter anderem Geräte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik gehören.

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Folge 31: KI in der Medizin – Chance und Herausforderung zugleich

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Diagnostik findet in Deutschland große Unterstützung. Nach einer Umfrage, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, bef

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Folge 32: Im Alltag ist die Gesundheit längst digital

Beim Thema Gesundheit findet die Digitalisierung im Alltag schon längst statt. Aktuell verwenden zwei von drei Smartphone-Benutzern Gesundheitsapps, um z. B. ihr Gewicht zu reduzieren oder die Ernähr

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Folge 35: Maßnahmen für Cybersicherheit in den Fokus rücken

Durch die zunehmende Anzahl von Cyberangriffen muss bei allen medizinischen Leistungserbringern die Absicherung des IT-Netzes auf die Stufe höchster Priorität rücken. Derzeit sind nur die Krankenhäus

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Herausforderung 1: Föderale Struktur und unterschiedliche Länderzuständigkeiten erschweren Nutzung personenbezogener Daten.

Aufgrund der föderalen Struktur und der unterschiedlichen Länderzuständigkeiten im Bereich des Datenschutzes ist es zielführend, ein bundesweit einheitliches Nutzungsmodell für personenbezogene Daten

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Herausforderung 2: Es fehlen klare Kriterien im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bei der Nutzung von Daten ohne Personenbezug keine Einwilligung des Patienten notwendig. Wann aber der Personenbezug gegeben ist und wann

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Herausforderung 3: Das aktuelle Datenschutzmodell in Deutschland beruht auf Datensparsamkeit und beschränkt die Nutzung der Daten auf ursprünglichen Zweck der Datenerhebung.

Das aktuelle Datenschutzmodell in Deutschland beruht auf Datensparsamkeit und beschränkt die Nutzung der Daten auf den Grund der ursprünglichen Datenerhebung. Daten, die im Rahmen einer Diagnose erho

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Herausforderung 4: Nicht alle Leistungserbringer sind dazu verpflichtet, ein (umfassendes) IT-Sicherheitskonzept auf dem Stand der Technik zu implementieren und aktualisieren.

Bisher sind nur Krankenhäuser, die zur Gruppe der kritischen Infrastruktur zählen, verpflichtet, ein IT-Sicherheitskonzept auf dem Stand der Technik zu implementieren und regelmäßig zu aktualisieren.

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Herausforderung 5: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für ein klar geregeltes System von Zugriffs- und Nutzungsrechten bei der Datenverarbeitung.

Jeder Leistungserbringer sollte dazu verpflichtet werden, mindestens ein klar definiertes System von Zugriffs- und Nutzungsrechten zu erstellen. Idealerweise wird dieses Rechtemanagement mit „log + c

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