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30.01.2024

ZVEI fordert schnelle Klarstellung für die Auslegung des AI Act

05/2024

Zur geplanten Zustimmung der Bundesregierung zum AI Act erklärt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

„Der AI Act ist noch nicht der große Wurf und schafft noch nicht die erforderliche Rechtssicherheit. Insbesondere die Kriterien von Hochrisiko-KI-Systemen sind zu unpräzise formuliert und können unterschiedlich ausgelegt werden. Es droht, dass selbst einfache Steuerungen von Haushaltsgeräten als Hochrisiko-KI gelten. Auch alltäglichen Anwendungen in der Industrie droht eine Neubewertung als Hochrisiko-KI.

Damit der AI Act nicht zur Innovationsbremse wird, fordert der ZVEI schnelle Klarstellungen. Die Verordnung muss eindeutig und rechtssicher ausgelegt werden, besonders um mittelständische Unternehmen nicht zu überlasten und den Wirtschaftsstandort zu gefährden. Wichtig ist zudem, KI-Innovationen auch anzureizen. Europas Bestreben sollte sein, nicht nur das erste KI-Gesetz der Welt zu machen, sondern sogleich auch das Beste – damit KI-Entwicklung und KI-Anwendung auch künftig in Europa erfolgen können.“

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