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21.04.2021

ZVEI: KI-Regulierungsentwurf der EU-Kommission ungenügend

28/2021

•    Unklare Abgrenzung der „Hochrisiko“-Anwendungsbereiche hemmt Innovationen
•    ZVEI fordert differenzierte Chancen-Risiko-Betrachtung


Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland und Europa. Deshalb unterstützt der ZVEI die grundlegende Absicht der EU-Kommission, einheitliche Regeln für die Nutzung von KI aufzustellen. „Der heute vorgelegte Regulierungsentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Er bedarf aber einer weiteren ausdifferenzierteren Betrachtung”, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. KI-Software, KI-Sicherheitskomponenten und andere Produkte mit sicherheitsrelevanter KI würden nahezu unterschiedslos als “Hochrisiko”-Anwendungsbereiche betrachtet, die hohe Anforderungen zu erfüllen haben. „Diese Überbewertung von möglichen Risiken hemmt Innovationen und trifft insbesondere unsere mittelständischen Unternehmen.“


Statt Klarheit zu schaffen, verliert sich der Regulierungsentwurf beim Versuch KI zu definieren, in weitgefasster Beliebigkeit. „Schon konventionelle Algorithmen oder statistische Methoden geraten bei der EU-Kommission in den Verdacht, eine risikobehaftete KI zu sein“, kritisiert Weber weiter. „Dies erhöht die Rechtsunsicherheit für Hersteller und Anwender weiter und ist schädlich im globalen Wettbewerb.“ 


Der ZVEI sieht eine Überarbeitung des Regulierungsvorschlags als notwendig an, um zukunftsweisende Technologien im Bereich von KI zu ermöglichen. „KI verdient eine differenzierte Chancen-Risiko-Betrachtung“, so Weber. „Die vermeintliche Komplexität von KI darf nicht dazu führen, dass wir uns in Europa leichtfertig selbst die Chancen nehmen, die KI für innovative industrielle Anwendungen und Medizinprodukte bereithält.“  Zum Nutzen unserer europäischen Gesellschaft und Volkswirtschaft muss Europas Stärke grade im industriellen KI-Bereich weiter ausgebaut werden.

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