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23.03.2017
Im Europäischen Binnenmarkt ist das Inverkehrbringen von Produkten in weiten Bereichen durch Richtlinien oder Verordnungen nach dem sogenannten "Neuen Konzept" (New Approach) geregelt. Diese Rechtsakte verlangen vom Hersteller die Kennzeichnung der Produkte mit der CE-Kennzeichnung, sofern die Produkte vom Geltungsbereich eines solchen Rechtsakts erfasst werden. Gleichzeitig verbieten diese Vorschriften insbesondere in Verbindung mit der EG-Verordnung 765/2008 die CE-Kennzeichnung auf Produkten, für die es keine einschlägige Richtlinie gibt.
Da Starkstromkondensatoren nicht zuletzt je nach Ausführung und Verwendungszweck einerseits als Bauteile in Produkte eingebaut werden, andererseits aber auch eigenständige „Betriebsmittel“ sein können, die ihrerseits unter einen Rechtsakt mit CE-Kennzeichnungspflicht fallen, treten immer wieder Unsicherheiten auf, ob für derartige Kondensatoren selbst eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht oder nicht.
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