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02.05.2024

Mehr Fairness im Wettbewerb: EU will „Greenwashing“ eindämmen

Konsumenten erwarten von Unternehmen, dass sie umweltbewusst bzw. -verantwortlich handeln und sich Ziele setzen, um klimaneutral zu werden, so die GfK „Consumer Life Germany“ Studie aus dem Jahr 2022. Nachhaltigkeitsaspekte gewinnen außerdem zunehmend an Bedeutung bei Kaufentscheidungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese steigende Awareness ist vor dem Hintergrund der Debatten über Ressourcenknappheit, Umweltkatastrophen und Klimawandel nur verständlich.

Entsprechend setzen Unternehmen verstärkt auf Nachhaltigkeit in der Verbraucherkommunikation. Das wichtige Thema wird gerade zu einem „Trend“, der einem nahezu überall begegnet – und droht damit, beliebig zu werden. Schlimmer noch, es wird für Konsumenten nahezu unmöglich, zwischen Innovationen, die einen echten Mehrwert für Umwelt- und Ressourcenschutz schaffen, und kreativen Marketing-Aussagen zu differenzieren. Das birgt das Risiko wettbewerbsverzerrender Effekte, denn „schwarze Schafe“ lassen sich auf den ersten Blick nicht von den Weißen (oder hier eben: Grünen) unterschieden. Wenn Nachhaltigkeit zur Währung wird, an die Verbraucher ihre Investitionsbereitschaft knüpfen, muss es Regeln geben, die für Fairness und Transparenz sorgen. Vor diesem Hintergrund geht die EU nun gegen „Greenwashing“ vor. Im Frühjahr 2023 wurde ein Richtlinien-Vorschlag vorgelegt, der die Substantiierung von umweltbezogenen Aussagen im Kontext von an Verbraucher gerichteten Aussagen zum Ziel hat.

Die in der Fachwelt verkürzt als „Green Claims“ bezeichnete Richtlinie soll regeln, welche Voraussetzungen künftig zu erfüllen sind, um umweltbezogene Aussagen zu Produkten und Unternehmen treffen zu dürfen. Der Vorschlag für die „Green Claims“-Richtlinie ist Bestandteil des Green-Deal-Programms der EU-Kommission. Die Flut von oft wenig aussagekräftigen Umweltlabeln soll eingedämmt und ein festes Regelwerk für Umweltaussagen über Produkte oder Unternehmen etabliert werden. Mit dem Effekt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nachhaltige Kaufentscheidungen fundiert(er) treffen können.

Die Objektivierung – sprich Substantiierung und Vergleichbarkeit – von Umweltaussagen ist aus Sicht des ZVEI wichtig und richtig, da sie, sofern EU-weit harmonisiert, für Rechtssicherheit und fairere Wettbewerbsbedingungen sorgen kann. Allerdings besteht gegenwärtig noch Klärungsbedarf: zu Definitionen, dem genauen Geltungsbereich sowie über die Abgrenzung zu anderen Regeln, insbesondere der Richtlinie über unlauteren Wettbewerb. Problematisch sind außerdem konkrete Aspekte wie die Absicht, dass „Green Claims“ künftig generell vorab durch Drittstellen zu zertifizieren wären, und dass Produkte, die selbst kleine Anteile sogenannter kritischer Substanzen enthalten, ganz grundsätzlich von Umweltaussagen ausgeschlossen sein sollen. Da es praktisch keine Elektro- und Elektronikgeräte ohne solche Stoffe gibt, würden in der Konsequenz für zahlreiche Produkte, etwa Elektro-Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik, jegliche Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen untersagt. 

Nachdem der Bericht des Europäischen Parlaments im März 2024 verabschiedet wurde, befasst sich gegenwärtig der Rat mit dem Kommissionsvorschlag. In Anbetracht des noch ausstehenden Trilogs der EU-Institutionen ist mit dem Abschluss des Rechtsetzungsverfahren nicht mehr vor den EU-Parlamentswahlen im Juni zu rechnen. Es sieht aber danach aus, dass die „Green Claims“-Richtline im kommenden Winter zum Abschluss gebracht werden könnte. 

Dann hieße es für alle Unternehmen, ihre Verbraucherkommunikation auf den Prüfstand zu stellen, denn es sollen satte Strafen drohen, wenn umweltbezogene Aussagen gegen die EU-Vorschriften verstoßen. Positiv wären perspektivisch die höhere Aussagekraft von „Green Claims“ für die Konsumenten und mehr Fairness unter Wettbewerbern. Hierfür braucht es dann auch noch eine paar weitere Elemente: Standards und Normen etwa für die Objektivierung, und eine wirksame Marktaufsicht. 
 

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