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04.06.2024

Merkblatt 82015-06-24 Hinweise zu Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung

Die Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, -abzug und -freihaltung finden üblicherweise auf Dächern oder an Fassaden statt. Daher ist die Erfüllung aller geltenden Anforderungen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz besonders relevant. Der Prozess zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung kann dabei helfen Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zudem ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verankert und spielt eine essenzielle Rolle bei der Erfüllung der Pflichten zum Arbeitsschutz.

Das Merkblatt gibt einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen zu Gefährdungsbeurteilungen zudem bietet es hilfreiche Informationen wie der Prozess zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung aufgesetzt werden kann. Dabei wird Bezug genommen auf die Besonderheiten, die bei Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, - abzug und -freihaltung zu beachten sind.

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