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24.05.2019
Gesamtvertrag zwischen Verbänden und Verwertungsgesellschaften beendet langjährige Verfahren und schafft Rechts- und Planungssicherheit.
Anfang Mai unterzeichnete der ZVEI gemeinsam mit dem Bitkom und den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag, der die Höhe für urheberrechtliche Abgaben für insgesamt 15 Gerätekategorien umfasst, darunter DVD-Rekorder, MP3-Player sowie TV-Geräte und Set-Top-Boxen mit Festspeicher oder Aufzeichnung über USB-Schnittstelle. „Die Einigung auf die neuen Vergütungssätze ist ein großer Erfolg für den ZVEI“, erklärte Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Der Gesamtvertrag gibt den Unternehmen der Unterhaltungselektronik endlich Rechts- und Planungssicherheit und schützt sie vor überzogenen finanziellen Belastungen durch unangemessen hohe Urheberrechtsabgaben.“ Dem außergerichtlich erreichten Verhandlungserfolg waren mehr als zehn Jahre andauernde streitige Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof vorausgegangen.
Die im Gesamtvertrag mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und den Verwertungsgemeinschaften (VG) Wort sowie Bild-Kunst vereinbarten Vergütungssätze werden rückwirkend zum 01.01.2008 deutschlandweit in Kraft treten (bei TV-Geräten mit USB-Aufnahmemöglichkeit rückwirkend bis 01.01.2010). Damit werden die deutlich höheren, einseitig von den Verwertungsgesellschaften veröffentlichten, Tarife ersetzt. Für die Unternehmen bedeutet das eine Entlastung von über 85 Prozent gegenüber den einseitigen Tarifen der Verwertungsgesellschaften und um über 70 Prozent gegenüber den alten gesetzlichen Vergütungssätzen.
Mitgliedsunternehmen des ZVEI, die dem Gesamtvertrag beitreten, erhalten künftig 20 Prozent Gesamtvertragsnachlass auf die neuen Vergütungssätze. Erfolgt der Beitritt vor dem 31.05.2019, wirken die günstigen Gesamtvertragskonditionen zurück bis 2008, sodass in der Vergangenheit abgesetzte Geräte ebenfalls von dem Gesamtvertragsnachlass profitieren.