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25.07.2019

Hinweise für Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen

Merkblatt 82002:2019-07 (3. überarbeitete Auflage)

Nach der Abnahme und der damit verbundenen Übergabe einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) an den Betreiber folgt die Betriebsphase. Während dieser muss die planmäßige Funktion der GMA fehlerfrei ausgeführt werden. Um dies zu ermöglichen, sind ein richtiger und ordnungsgemäßer Betrieb sowie eine regelmäßige Instandhaltung von besonderer Bedeutung.

Hierfür ist insbesondere der Betreiber verantwortlich.

Das im Juli 2019 in der nunmehr 3. überarbeiteten Auflage veröffentlichte Merkblatt der Arge Errichter und Planer im ZVEI richtet sich daher an Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen. Zu diesen zählen Alarmübertragungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie Sprachalarmanlagen.

Das Merkblatt gibt folglich einen Überblick zur Thematik und beantwortet die relevanten Fragen:

  • Was beinhalten die Begehung und Instandhaltung von Gefahrenanlagen? Von wem und wie oft müssen diese durchgeführt werden?
  • Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Pflichten bestehen für den Betreiber im Einzelnen?
  • Was sind die Konsequenzen einer Pflichtverletzung und wie wirkt sich dies auf die zivilrechtliche Haftung aus?

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Merkblatt Arge Errichter und Planer