Termine
02.09.2024
Am 2.2.2024 erzielten Rat, Kommission und Parlament eine Einigung im Trilog zur Richtlinie „Promoting Repair of Goods“. Das Gesetz zum sogenannten "Recht auf Reparatur" soll zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Ressourcen und damit zur Nachhaltigkeit in Europa beitragen. Der ZVEI unterstützt das Ansinnen der Politik, die Reparaturquoten zu steigern. Laut einer im Auftrag des ZVEI durchgeführten Umfrage der GfK, ziehen Vebraucherinnen und Vebraucher in 75% der Fälle einen Ersatz der Reparatur vor (Stand: Dezember 2023). Reparieren sollte im Defektfall Vorrang vor dem Ersatz von Produkten haben und auch über die Garantieperiode hinaus gestärkt werden. In vielen Fällen ist unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur ökologisch sinnvoll. Dabei darf die wirtschaftliche Perspektive jedoch nicht vergessen werden. Zum Beispiel sind reparaturfreundliche Geräte, die häufig kaputt gehen oder viel Energie verbrauchen, nicht nachhaltig.
Der ZVEI-Seiter erläutert Hintergründe und legt die wichtigsten Argumentationspunkte dar. Dabei geht es u.a. um den Link zwischen Ökodesign und Reparatur, Informations- und Aufklärungskampagnen, die Dauer der Bereitstellung von Ersatzteilen sowie Esatzteilpreise oder einen Reparaturindex.