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28.05.2024
Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe bietet das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) eine Gelegenheit, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken.
Durch die Ausweitung des Anwendungsbereiches der NIS-2-Richtlinie ist die Elektro- und Digitalindustrie deutlich stärker von dem Rechtsakt betroffen als noch unter der ersten NIS-Richtlinie. Für die betroffenen Unternehmen erfordert dies eine intensivere Auseinandersetzung mit dem nationalen Umsetzungsgesetz in Begleitung von mit hohem Ressourcenaufwand verbundenen Anpassungen. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf des NIS2UmsuCG wurde weniger als sechs Monate vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie in die Anhörung gegeben. Umfassende und tiefgreifende Anforderungen konfrontieren insbesondere kleinere Unternehmen mit Herausforderungen, auf die sie heute noch keine adäquaten Lösungen haben. Vor diesem Hintergrund sollte auf eine sensible und praxisnahe Ausgestaltung des NIS2UmsuCG geachtet werden. Die Vorgaben des Gesetzes müssen effektiv und mit minimalem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden.