Der europäische Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Ein wichtiger Schritt  zum Erfolg war das Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und aller „Maßnahmen gleicher Wirkung“ zwischen den Mitgliedstaaten.

Maßnahmen gleicher Wirkung sind auch unterschiedliche Sicherheits- und Umweltvorschriften. Nicht die technische Ausführung, sondern auch die rechtmäßige Vermarktbarkeit ist durch Zulassungsverfahren, Melde- und Dokumentationspflichten betroffen. Trotz gefallener Zollgrenzen gibt es weiterhin Handelsschranken.​​

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