Allgemein

28.10.2024

„Reparieren statt wegwerfen“ ohne Förderung für professionelle Reparaturen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ offiziell angekündigt. Gefördert werden ab Dezember 2024 ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen.

Ziel des Programmes ist die Verlängerung der Produktlebensdauer durch Reparatur und damit das Erreichen einer höheren Wertschätzung gegenüber den Produkten. Hierfür sollen Repair Cafés künftig finanziell vom Bund unterstützt werden. Die Förderung ist für alle Reparaturinitiativen offen, die als eingetragene Vereine organisiert sind und deren Gemeinnützigkeit festgestellt wurde. Ab 2025 sollen in einem Folgeprogramm auch anders organisierte Reparaturinitiativen gefördert werden. 

Zur Förderung der Initiativen werden jährlich 3 Mio. Euro durch den Bund bereitgestellt (Fördersumme pro Initiative: 3.000€). Reparaturen durch professionelle Reparateure wie unabhängige Handwerker oder Betriebe von Herstellern und Handel werden nicht gefördert. Für den ZVEI ist diese Umsetzung des Förderprogramms wenig zielführend. Das Europäische „Recht auf Reparatur“ zielt auf eine signifikante Steigerung von Reparaturvorgängen ab. Um dieses Ziel zu erreichen, sind professionelle Reparaturbetriebe unerlässlich. Hierfür werden an vielen Stellen Investitionen der Branche in den Auf- und Ausbau einer umfassenden Reparaturinfrastruktur nötig sein. Indem diese – teilweise auch kleineren – Betriebe von der Förderung ausgeschlossen werden, erfolgt eine staatlich indizierte Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Laienreparatur. Dabei kann der Großteil der Reparaturen von Elektrogeräten ohnehin schon aus Sicherheitsgründen nur von professionellen Betrieben geleistet werden. Das Signal der Förderung von Laienbetrieben gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist daher ebenfalls mehr als fragwürdig.

Bei der ausstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren sollten aus Sicht des ZVEI daher über das bereits angekündigte Förderprogramm hinausgehende Maßnahmen vorgesehen werden, welche alle Reparateure gleich umfasst. Das könnten z. B. Kommunikationskampagnen sein, um Bewusstsein und Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, Produkte aus Nachhaltigkeitsgründen vermehrt reparieren zu lassen. Eine weitere Möglichkeit stellen bundesweit gültige Reparaturgutscheine für Verbraucherinnen und Verbraucher dar.

 

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