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22.04.2021
Der Bundestag hat heute die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Der ZVEI bedauert die damit beschlossene Abschaffung der Umlagefähigkeit von TV-Kabel-Anschlüssen auf Mietnebenkosten. Die Umlage wird im Zuge der Novelle völlig neugestaltet und greift künftig ausschließlich bei Glasfaserprojekten. Im Verfahren hatte der ZVEI stets die Bedeutung der Umlagefähigkeit für die Planungssicherheit der Netzbetreiber – und damit für deren langfristige Investitionen in Breitbandausbau-Projekte – unterstrichen.
Grundsätzlich positiv zu bewerten ist, dass mit der neuen Regelung ein Refinanzierungsmodell für die wichtigen Inhouse-Netze angelegt wird. Eine technologieneutrale Ausgestaltung wäre jedoch wünschenswert gewesen. Der ZVEI setzt sich für den schnellen Breitbandausbau in Deutschland unter Berücksichtigung eines Mix aus allen verfügbaren Technologien für hochleistungsfähige Netze ein. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren für die bestehenden Regelungen trägt die Politik zumindest bereits getätigten Investitionen Rechnung.
Die TKG-Novelle setzt den 2018 in Kraft getretenen „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ in deutsches Recht um, und bringt viele weitere Neuerungen mit sich. Einen Tag nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundestages seine Beschlussvorlage finalisiert hatte, wurde das Gesetz im Plenum verabschiedet. Nun liegt es am Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Nach den europäischen Vorgaben hätte das Gesetz schon zum 21.12.2020 in Kraft treten müssen.