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02.11.2020
Im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird die Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandkabelanschlüsse in Mietwohnungen diskutiert. Aus Sicht des ZVEI würde eine Abkehr vom heutigen Modell den weiteren Breitbandausbau in Deutschland unnötig behindern. Die Bundesregierung hat mit der Digitalen Agenda das Ziel gesetzt, Deutschland bis 2025 flächendeckend mit gigabitfähigen Netzen auszustatten. Um dies zu erreichen, bedarf es der Anstrengung aller Marktteilnehmer, einschließlich kleiner Netzbetreiber. Für ihre Investitionen in neue Netze brauchen die Unternehmen Planungssicherheit. Entfällt die Umlagefähigkeit, wird es den Unternehmen deutlich erschwert, die notwendige Finanzierung für den weiteren Netzausbau zu erhalten – dies kann nicht im Sinne der politischen Ziele sein.
Ein flächendeckend verfügbares und leistungsfähiges Breitbandnetz ist Voraussetzung für die Digitalisierung Deutschlands. Gerade im von der Pandemie geprägten Jahr 2020 erfahren wir, welche gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung die rasche Erreichung der Breitbandziele in Deutschland hat. Der ZVEI und seine Mitglieder sind in mehrfacher Hinsicht beteiligt: Als Hersteller von Komponenten der Kommunikationsnetze sind unsere Mitglieder Teil des Ökosystems der Netzinfrastruktur, und liefern die Basis für den Breitbandausbau. Als Anbieter von Produkten der smarten, vernetzten Welt treiben sie den Bedarf nach schnellen Datenautobahnen. Nicht zuletzt befindet sich unsere Industrie selbst im Wandel durch die Digitalisierung von Prozessen, und ist somit selbst Nachfrager einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur.
Gegenwärtig wird im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandkabelanschlüsse für Mietwohnungen diskutiert. Der ZVEI kritisiert dieses Vorhaben aus folgenden Gründen:
Die Abschaffung der Umlagefähigkeit droht, den Breitband-Ausbau in Deutschland maßgeblich zu hemmen. Das Ziel der Bundesregierung, Deutschland bis 2025 flächendeckend mit Gigabit-fähigen Netzen auszustatten, ist nur in einer gemeinsamen Anstrengung sämtlicher Marktteilnehmer, einschließlich kleinerer Netzbetreiber zu schaffen. Gerade Investitionen in gigabitfähige In-Haus-Netze sind wichtig, um die Leitungsfähigkeit der Infrastruktur auch bis zum Endkunden zu bringen. Nur so können Anwendungen wie Smart Home, Arbeiten im Home Office, Ultra-HD und Gaming zukunftssicher und zuverlässig ermöglicht werden.
Um die notwendigen Investitionen zu tätigen, und somit den Ausbau von Glasfaser voranzutreiben, benötigen die kleinen und mittleren Unternehmen Planungssicherheit und Sicherungsinstrumente gegenüber den Banken. Als solche dienen insbesondere Mehrnutzerverträge mit Hauseigentümern, welche zum Teil Laufzeiten von 10 Jahren haben. Sie belegen konstante, sichere Einnahmen – die Verträge mit den Eigentümern und Wohnbaugesellschaften fußen jedoch auf Basis der Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren. Mit der Abschaffung der Umlagefähigkeit müssten die Anbieter künftig jedoch mit jedem einzelnen Haushalt individuelle Verträge schließen, welche ihrerseits eine Laufzeit von maximal 24 Monaten hätten.
Mangels umfassender Sicherheiten würden den Netzbetreibern aber künftig keine Kredite im erforderlichen Umfang gewährt werden, sodass die nötigen Mittel für die Investition in den Breitbandausbau nicht bereitgestellt, und damit auch nicht investiert werden könnten. Ohne diese Investitionen in den Netzausbau sind die Breitbandziele nicht zu stemmen. Doch die Investitionen müssen sich auch refinanzieren lassen. Die Umlagefähigkeit ist hierbei ein Instrument, das sich in der Praxis etabliert und bewährt hat. Auch dies spricht für die Beibehaltung.
Der ZVEI setzt sich deshalb eindringlich für den Erhalt der Rahmenbedingungen, welche die Investitionen der Unternehmen in den Breitbandausbau sichern, ein, und fordert, die Umlagefähigkeit der Kabelanschlusskosten im Rahmen der Betriebskostenverordnung beizubehalten, um die Investitionen von morgen in die Gigabitgesellschaft nicht zu gefährden.