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12.07.2023
Der Gesetzgebungsprozess zur EU-Bauproduktenverordnung schreitet weiter voran. Nachdem im März 2022 die EU-Kommission einen Gesetzentwurf für die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung (engl. CPR = Construction Products Regulation) vorgelegt hatte, erarbeiten derzeit das EU-Parlament sowie der Rat der Europäischen Union ihre Positionen für die anstehenden Trilog-Verhandlungen. Der ZVEI hat die Entwicklungen von Anfang an verfolgt und die Anforderungen der verschiedenen Systeme der Elektrotechnik in Hinblick auf die Bauproduktenverordnung mehrfach gegenüber den Vertretern von Parlament, Rat und Kommission kommuniziert.
Der Ausgangsentwurf der EU-Kommission war deutlich zu umfassend, da alle Produkte, die länger als 2 Jahre fest im Gebäude verbaut sind, in den Anwendungsbereich der CPR fallen sollen. Der ZVEI hat daraufhin unter anderem das Gespräch mit Christian Doleschal, dem verantwortlichen EU-Abgeordneten und Berichterstatter zur CPR im zuständigen IMCO-Ausschuss des EU-Parlaments, gesucht. Dabei wurde deutlich gemacht, dass bestimmte Elektroprodukte wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder auch Kabel im Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung bleiben müssen. Sie unterliegen auch jetzt schon der bisherigen CPR und tragen zu den „Grundanforderungen an Bauwerke“ nach Anhang 1 der CPR bei. Andere Elektroprodukte hingegen unterliegen der bisherigen CPR nicht. Dazu gehören zum Beispiel die Elektroinstallationsgeräte, aber auch die Elektro-Hauswärmetechnik oder die Beleuchtung. Diese Produkte sind unter anderem in der Niederspannungsrichtlinie geregelt, und das Bauordnungsrecht stellt keine Anfordergen an sie. Dementsprechend sollten sie nicht im Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung liegen.
Der IMCO-Ausschuss des EU-Parlaments hat zahlreiche Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen und unglücklicherweise alle Produkte der Elektrotechnik, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, aus dem Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung genommen. Diese Änderungen wurden in der Plenarsitzung am 11. Juli als Gesetzentwurf des EU-Parlaments für die Trilogverhandlungen beschlossen. Die Vertreter des ZVEI haben Herrn Doleschal bereits über den Fehler informiert und von ihm die Rückmeldung erhalten, dass Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Kabel in den Trilogverhandlungen wieder in den Anwendungsbereich der CPR definiert werden sollen.
Der Rat verfolgt in seinem Entwurf hingegen einen weiten Anwendungsbereich, der über harmonisierte technische Spezifikationen feinjustiert ist. Die Produkte der Elektrotechnik sollen nach der Ratsposition nur dann in den Anwendungsbereich der CPR fallen, wenn eine harmonisierte Norm oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) für sie existiert. Demnach wären Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Kabel im Anwendungsbereich der CPR, während fast alle anderen Elektroprodukte nicht davon betroffen sind. Dies wäre mit der ZVEI-Position kompatibel.
Die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission sollen am 17. Juli starten. Bis dahin wird der ZVEI seine Kernforderungen über ein Positionspapier an die Teilnehmer der Verhandlungen von Parlament, Rat und Kommission herantragen. Der europäische Technologieverband Orgalim unterstützt die ZVEI-Position.