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09.10.2020
Die in dieser Woche vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beschlossene Förderung der privaten Ladeinfrastruktur kann den Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland beschleunigen. Wichtig ist dabei nach Ansicht des ZVEI eine möglichst unbürokratische Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens.
Mieter und Eigentümer erhalten beim Erwerb und bei der Errichtung einer steuerbaren Ladestation an Stellplätzen von Wohngebäuden ab sofort einen Förderbetrag von 900 Euro. Aus Sicht des ZVEI ist die Förderung ein wichtiger Impuls seitens der Politik für den weiteren Ausbau der Elektromobilität in Deutschland - zumal die meisten Ladetätigkeiten zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden. Erst vor kurzem wurde das Miet- und Wohneigentumsgesetz (WemoG) entsprechend angepasst, um Blockademöglichkeiten durch die Eigentümergemeinschaft größtenteils aufzuheben.
Voraussetzung für die Ladetätigkeit ist, dass die Elektroinstallationen in den Wohngebäuden für die Anforderungen der Ladeinrichtungen ausgelegt sind. Allerdings zeigt die ZVEI-Studie „Zustand der Elektroanlagen in Wohngebäuden in Deutschland“, dass 70 Prozent der Elektroanlagen älter als 35 Jahre und zum überwiegenden Teil für das Laden von Elektroautos ohne Modernisierung ungeeignet sind. Daher handelt es sich bei der aktuellen Förderung der privaten Ladeinfrastruktur aus Sicht des ZVEI noch nicht um ein ganzheitliches Förderprogramm. Die Politik sollte bei den Förderkonzepten die elektrotechnischen Maßnahmen im Umfeld der Ladestationen noch stärker in den Blick nehmen, um die Elektromobilität weiter voranzubringen und die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu beschleunigen.