Termine
28.11.2024
Rufanlagen nach DIN VDE 0834, auch „Lichtrufanlagen“ oder „Schwesternruf“ genannt, sind Anlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht oder Informationen weitergegeben werden sollen. Sie sind dafür ausgelegt, speziell in Notsituationen Menschen zu helfen, Leben zu retten und Gefahren abzuwenden.
Die Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung – HeimMindBauV) legt bauliche Mindestanforderungen für Heime im Sinne des Heimgesetzes fest. Zu den wesentlichen Vorschriften gehört unter anderem, dass jedes Zimmer über eine Rufanlage verfügen muss (§ 7).
Da das Heimrecht mit der Föderalismusreform auf die Bundesländer übertragen wurde, haben diese eigene Regelungen geschaffen, über die dieses Merkblatt einen Überblick gibt.