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17.07.2024

Bundesförderung energieeffiziente Gebäude: Zwischenstand der neuen Förderrichtlinie

Seit dem Start 2020 verfolgt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Ziel Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien anzureizen und so einen Beitrag zur Dekarbonisierung im Gebäudesektor zu leisten. 2024 stehen für diesen Zweck 16,7 Milliarden Euro Fördermittel im Rahmen der BEG zur Verfügung. Zudem ist mit Beginn des neuen Jahres eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten. Damit sollen in Zukunft mehr Haushalte die Förderung nutzen können und sozial schwächere Bürgerinnen und Bürger besonders profitieren.

Lassen Sie uns einen Blick auf einige der wichtigsten Neuerungen werfen:

Neue Förderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM):

  • Die Zuschüsse für den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben in Wohngebäuden für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit
  • Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich die Höchstgrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit.
  • Für Nichtwohngebäude unter 150 Quadratmeter liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei 30.000 €. Bei größeren NWG wird sie abhängig von der Nettogrundfläche berechnet
  • Das BAFA fördert weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Die Antragstellung ist seit dem 1. Januar 2024 möglich.
  • Mit der neuen Förderrichtlinie werden Anlagen zu Rauchableitung und Lüftung im Aufzugsschacht ebenfalls als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gefördert.

Addierte finanzielle Anreize:

  • Neu ist, dass die finanziellen Anreize für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden.
  • Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden.
  • Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen.

Zum Ende des ersten Quartals 2024 hat die KfW Förderzusagen für ca. 8.000 Anlagen zur Wärmeerzeugung mit einem Fördervolumen von um die 125 Millionen Euro erteilt. Aktuell gehen laut Aussage des BMWK zwischen 400 und 500 Anträge täglich ein. Zu beachten ist, das dabei aktuell nur selbstnutzende Antragssteller in Einfamilienhäusern berücksichtigt ist. Die Beantragung für weitere Gruppen wird noch freigeschaltet. Zudem gab es im September 2023 mit 70.000 Anträgen viele Investorinnen und Investoren, die die Förderung zu den damals bestehenden Konditionen genutzt haben. Im ersten Quartal 2024 hat sich gezeigt, dass die Elektrifizierung im Wärmebereich nicht so schnell voranschreitet wie von der Bundesregierung vorgesehen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 46.000 Wärmepumpen in Deutschland abgesetzt. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 96.500. Laut Schätzungen der Branche werden 2024 in Deutschland unter 200.000 Wärmepumpen installiert, somit verfehlt die Bundesregierung ihr Ziel von 500.000 Geräten pro Jahr deutlich.  Zur Wiederbelebung des Wärmepumpenhochlaufs ist es essenziell einen verlässlichen politischen Rahmen für zukunftsfähige Gebäude zu setzen.

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