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13.02.2025
Jeder kennt die Verpackungen, bei denen die Produktanleitung größer ist als das eigentliche Produkt. In solchen Fällen und generell landen die Dokumente zu oft im Abfall.
Diese Verschwendung hat einen Grund: Durch die gängige juristische Auslegung des EU-Produktrechts werden zu jedem Produkt eine Vielzahl an Nutzungsinformationen (zum Beispiel Sicherheitshinweise, Anleitungen und sonstige Begleitinformationen) nach wie vor in Papierform mitgeliefert. Gleichzeitig entsorgt eine große Zahl von Nutzerinnen und Nutzern diese Informationen unmittelbar nach dem Kauf.
Dieses Vorgehen ist unnötig und ineffizient. Um den Papieraufwand zu verdeutlichen, haben wir unsere Position zu diesem Thema in 24 Sprachen der Europäischen Union übersetzen lassen – so, wie es auch das EU-Recht vorschreibt. Stellen Sie sich also vor, dass Ihnen all diese Sprachfassungen ausgedruckt vorliegen würden. Hier können Sie dagegen ganz einfach im Downloadbereich dieser Webseite auf die von Ihnen präferierte Sprachversion digital zugreifen. Dies muss auch für Nutzungsinformationen als “state of the art” anerkannt werden.
Hersteller und Verbände unterstützen die Initiative der Kommission für nachhaltige Produkte und möchten Partner beim Übergang zur flächendeckenden Digitalisierung von Nutzungsinformationen sein.
Denn anders als bei den vielen kniffligen Themen, die wir ebenfalls anpacken müssen, stellen digitale Nutzungsinformationen keine besonders hohe Hürde dar, bieten aber gleichzeitig deutliche Vorteile.
Gegenwärtig sehen sich die Hersteller allerdings mit Rechtsunsicherheiten und uneinheitlichen Vorschriften konfrontiert. Dies führt dazu, dass jedes Jahr Millionen von Papierbögen in den Abfall wandern.
Konservative Schätzungen auf der Grundlage der verfügbaren Produktionsmengen und Verkaufszahlen für B2B- und B2C-Produkte gehen dabei allein für Deutschland von insgesamt 50.400 Tonnen Papier pro Jahr aus.
Diese Menge muss voraussichtlich entsorgt werden. Sie entspricht etwa 2.000.000 m² Wald oder den CO2-Emissionen von 36.000 Autos. Bedenkt man, dass 93 Prozent der EU-Haushalte Zugang zum Internet haben, wird deutlich: mit wenig Aufwand lässt sich hier viel gewinnen.
Der ZVEI setzt sich daher für Regelungen ein, die digitale Nutzungsinformationen für ein breites Produktspektrum zulassen. Dazu müssten jedoch die betreffenden europäischen Richtlinien und Verordnungen angepasst werden. Der ZVEI schlägt vor, dies mittels eines sogenannten Omnibusverfahrens für alle Produktkategorien zu ermöglichen.
Annex Regulatory Overview & Recommendations hier herunterladen!
Abgesehen vom künftig geltenden Digitalen Produktpass arbeiten viele Unternehmen bereits auf digitale Gebrauchsinformationen hin und haben sie im Sinne ihrer Kunden umgesetzt. Beispiele dafür finden Sie hier: