Termine
09.09.2021
Das angenehme und barrierefreie Laden von Elektrofahrzeugen ist einer der wichtigsten Bau-steine für den Markthochlauf der Elektromobilität. Davon sind die drei Verbände BDEW, VDA und ZVEI überzeugt und fordern jetzt in einem Appell an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten dazu auf, den Einbau von Kartenlesegeräten in Ladesäulen nicht zur Pflicht zu machen.
Das angenehme und barrierefreie Laden von Elektrofahrzeugen ist einer der wichtigsten Bausteine für den Markthochlauf der Elektromobilität. Davon sind die drei Verbände BDEW, VDA und ZVEI überzeugt und fordern jetzt in einem Appell an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten dazu auf, den Einbau von Kartenlesegeräten in Ladesäulen nicht zur Pflicht zu machen.
Um das Ad-hoc-Laden, das heißt Laden ohne Vertrag mit dem Ladesäulenbetreiber, zu vereinfachen, sollte der Zahlungsvorgang auch per Kreditkarte über eine mobile Website oder ein anderes Online-Bezahlsystem erfolgen können, wie BDEW, VDA und ZVEI meinen. Zudem erhöht eine mobile digitale Lösung das Innovationstempo der Elektromobilitätsdienstleister und macht den Weg für neue Dienste frei. Die drei Verbände rufen daher dazu auf, in der Ladesäulenverordnung und bei den Verhandlungen in Brüssel zu der AFIR - Alternative Fuels Infrastructure Regulation - auf verpflichtende Kartenlesegeräte zu verzichten.
Veraltete Technologien, wie EC-Kartenterminals mit Pin-Pad, verursachen zusätzliche Kosten für die Nutzer, reduzieren die Innnovationsdynamik der Elektromobilitätsbranche und behindern den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur. So werden Ladelösungen mit kleinen Bauformen, die Ladestrom an möglichst vielen Orten verfügbar machen, etwa an Straßenlaternen, ausgebremst. Auch die Doppelnutzung von privater Infrastruktur, die zeitweise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könnte, wird sich so kaum entwickeln können.
Die Mehrzahl der Dienste in der Elektromobilität, wie zum Beispiel die Ladesäulensuche, die Preisinformation, die Authentifikation, die Information zum Ladestatus sowie Abrechnung und Quittung sind bereits digital und mobil nutzbar. Bezahlsysteme sollten hier keine veraltete Ausnahme sein.