Termine
08.09.2020
In einem Brief an Bundesumweltministerin Schulze und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben sich BDI, VDMA und ZVEI sowie acht weitere deutsche Branchenverbände gegen die Einführung der SCIP-Datenbank in ihrer aktuellen Konzeption positioniert, da sie zu erheblichen Mehraufwänden in den Unternehmen führt.
Ab dem 5. Januar 2021 müssen Lieferanten von Erzeugnissen, die Stoffe der REACH-Kandidatenliste enthalten, Informationen zur sicheren Verwendung der Erzeugnisse an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln. Zur Übermittlung der Daten entwickelt die ECHA die SCIP-Datenbank - SCIP steht für Substances of concern in articles as such or in complex objects (Products). Mit der Datenbank werden weit mehr Informationen abgefragt, als der Wortlaut der Abfallrahmenrichtlinie vorgibt.
Die in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie definierte Meldepflicht gilt für Lieferanten nahezu aller Branchen, die Erzeugnisse in Europa in Verkehr bringen. Das in Legierungen und Loten häufig verwendete Blei, einer der Stoffe, die bei Überschreitung einer Massekonzentration von 0,1 % die Meldepflicht auslösen, führt zu einer besonders hohen Betroffenheit der Elektro- und Elektronikindustrie.
Die Komplexität und Variabilität der Produkte bedingen eine Vielzahl an erforderlichen Einträgen pro Unternehmen. Zudem führen die von der ECHA definierten Zusatzinformationen zu immensen Aufwänden für Personal und IT-Systeme. Die Beschaffung der zusätzlichen Informationen innerhalb der internationalen Lieferketten bedarf eines hohen zeitlichen Vorlaufs. Leider wird all der Aufwand nicht einmal wesentlich zur Förderung der Kreislaufwirtschaft durch besseres Recycling beitragen, wie sogar die Entsorgungswirtschaft einräumt. Dazu kommt, dass die Mehrheit der Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen bei aller Mühe nicht fristgerecht wird erfüllen können. Noch immer gibt es anders als vorgeschrieben nur einen SCIP-Protoypen mit Teilfunktionalität, sodass Unternehmen ihre Prozesse und Systeme nicht final anpassen können. Die Umsetzung in das jeweilige Recht der EU-Mitgliedstaaten ist ebenfalls in Verzug und in den meisten Fällen noch nicht erfolgt.
Die durch Industrie, Handel und sogar die Entsorgungswirtschaft vielfach bei der ECHA, der EU-Kommission und den zuständigen Ressorts im BMU vorgetragene Argumentation blieb bislang weitgehend ohne Wirkung.