17.07.2024

Neufassung der EU-Bauproduktenverordnung

Der Gesetzgebungsprozess zur neuen EU-Bauproduktenverordnung (CPR) steht kurz vor dem Abschluss. Das EU-Parlament hat in der Sitzung am 10. April 2024 mehrheitlich für den finalen Gesetzesentwurf votiert. Derzeit läuft der sogenannte „Corrigendum-Prozess“, in dem noch Übersetzungsfehler angepasst werden können. Die finalen Abstimmungen im EU-Parlament sowie im Rat der Europäischen Union sind für September oder Oktober 2024 geplant. Das Inkrafttreten beziehungsweise die Veröffentlichung der EU-Bauproduktenverordnung im EU-Amtsblatt soll im Dezember 2024 erfolgen.

Der ZVEI hatte die Entwicklungen rund um die EU-Bauproduktenverordnung intensiv begleitet, sich in einem Positionspapier an die verschiedenen Akteure von EU-Parlament, Rat sowie EU-Kommission gewandt und auch während der Trilogverhandlungen in persönlichen Hintergrundgesprächen die Anforderungen der Systeme der Elektro- und Digitalindustrie in Hinblick auf die EU-Bauproduktenverordnung kommuniziert.

Der ZVEI begrüßt, dass in dem Gesetzesentwurf ein differenzierter Anwendungsbereich festgelegt wurde, laut dem nur die Produkte den Regelungen der CPR unterliegen, für die auch harmonisierte Normen oder Europäische Technische Bewertungen (ETA) unter der neuen EU-Bauproduktenverordnung existieren. Dementsprechend würden Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Kabel im Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung bleiben, während Elektroprodukte und -systeme, die bereits unter anderen EU-Richtlinien geregelt sind, voraussichtlich nicht in den Anwendungsbereich der CPR fallen. Die Überarbeitung von harmonisierten Normen erfolgt anhand der in Anhang IV aufgelisteten Produktfamilien der EU-Bauproduktenverordnung. Für diese in Annex IV genannten Produktfamilien soll die EU-Kommission gemeinsam mit einer „CPR-Acquis-Expertengruppe“ die Erstellung neuer harmonisierter Normen initiieren und innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der CPR einen Arbeitsplan vorlegen.
 
Die Übergangszeit beträgt nach Inkrafttreten der neuen EU-Bauproduktenverordnung genau 15 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Überarbeitung der Normen abgeschlossen sein. Außerdem werden mit der CPR der „Digitale Produkt Pass“ (DPP) sowie strengere Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards für Bauprodukte eingeführt. Die EU-Kommission soll hierzu zeitnah detaillierte Konzepte vorstellen.
 
Der ZVEI wird den Prozess weiterhin genau verfolgen und mit den betroffenen Mitgliedsunternehmen abstimmen, wie wir unsere Positionen gemeinsam mit anderen Verbänden wie Orgalim und Euralarm gegenüber den relevanten Akteuren auf EU-Ebene kommunizieren. Wir freuen uns darauf, dieses wichtige und spannende Thema für unsere Branche weiterhin zusammen mit Ihnen zu begleiten.

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