Termine
01.12.2021
Ab dem 5. Januar 2021 sind Lieferanten von Erzeugnissen, die Stoffe der REACH Kandidatenliste (Substances of Very High Concern) in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, verpflichtet, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die Informationen gemäß REACH Art. 33 (1) zur Verfügung zu stellen. Der Artikel 9 (1) i) der EU-AbflRRL wurde im Rahmen des § 16f Chemikaliengesetz (ChemG) in deutsches Recht umgesetzt.
Erst seit der Veröffentlichung des Ausgabetools im September 2021 können die eingegeben Informationen auch von Herstellern und der Öffentlichkeit abgerufen und geprüft werden.
Diese und weitere aktuelle Entwicklungen zur Umsetzung und letzte Auslegungshinweise der Behörden greift die nun erschienene, überarbeitete Version 2 der gemeinsamen Verbändeinformation zu SCIP auf. Die erste Fassung hatte der ZVEI in Zusammenarbeit mit weiteren Wirtschaftsverbänden ziemlich genau vor einem Jahr zur Unterstützung seiner Mitgliedsunternehmen und weiteren Betroffenen bei der Informationsübermittlung an die SCIP (“Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)“) Datenbank veröffentlicht.
Gemeinsam mit anderen Verbänden setzen wir uns weiterhin im Dialog mit Politik und Behörden für eine praktikable und machbare Ausgestaltung der SCIP-Informationspflichten ein.
Die Verbändeinformation stellt ein „lebendes Dokument“ dar und wird – wenn erforderlich - dem sich nach wie vor dynamisch entwickelnden Sachstand angepasst.