Presse

01.03.2023

Bei Überarbeitung der Strompreisbremse auch neue Ladesäulen und Wärmepumpen berücksichtigen

13/2023

  • Entlastungskontingent bei Elektrifizierungsmaßnahmen zwingend anpassen
  • Power-Purchase-Agreements als Marktmodell erhalten und perspektivisch auch Privatverbrauchern ermöglichen

„Die Strompreisbremse muss ein deutliches Signal für den Umstieg auf den zunehmend grünen Strom hierzulande setzen, statt Elektrifizierungsmaßnahmen finanziell schlechter zu stellen“, fordert Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung mit Blick auf die derzeitige Überarbeitung des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG). Der ZVEI unterstütze zwar ausdrücklich das Instrument der Strompreisbremse, das den Anstieg des Endkundenpreises für Strom abfedern soll. Aber drei Monate nach Inkrafttreten müssen jetzt dringend Anpassungen vorgenommen werden. „Am wichtigsten ist, dass alle – auch nach 2021 erfolgte – Elektrifizierungsmaßnahmen in die Jahresverbrauchprognose aufgenommen werden. Damit die Strompreisbremse überhaupt eine breite Wirkung entfalten kann“, so Weber weiter. Der ‚atmende Mengendeckel‘ sei daher über alle Energiewende-Technologien hinweg im Gesetz zu verankern. Derzeit werden dort lediglich Wärmepumpen explizit genannt. Aber unter anderem auch private Ladepunkte für Elektroautos gehören zu den Technologien, die die Elektrifizierung über alle Sektoren hinweg und damit die Energiewende voranbringen.

Wenn Energiewende-Technologien neu in Betrieb genommen werden, müsse auf die vorgeschriebene Anpassung der Jahresverbrauchsprognose durch den Netzbetreiber zwingend eine Anpassung des Entlastungskontingents durch den Energieversorger folgen – auch bei Installationen nach 2021. Weber: „Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf klimafreundliche Technologien umsteigen, müssen von der Strompreisbremse profitieren, solange sie in Kraft ist.“

Stichtagregelung für Power-Purchase-Agreements aufheben

Neben Anpassungen bei kurzfristigen Maßnahmen sind auch langfristige Entwicklungen in die richtigen Bahnen zu lenken: „Mit Blick auf den marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien müssen Power-Purchase-Agreements (PPAs) als wichtiger Baustein unbedingt erhalten und sogar für weitere Kundengruppen bis hin zu Privatverbrauchern ermöglicht werden. Die derzeit im StromPBG enthaltene Stichtagregelung zur Abschöpfung von Überschusserlösen bewirkt aber das absolute Gegenteil“, erklärt Weber. Für Strom, der nach dem 1. November 2022 über ein PPA vermarktet wurde, wird ein vermuteter Erlös auf Basis von Spotmarktergebnissen für die Ermittlung der Überschusserlöse herangezogen. Dadurch können die vermuteten, abzuschöpfenden Erlöse über den tatsächlichen Erlösen liegen. „Diese Regelung macht den Abschluss von PPAs derzeit zu einem nicht kalkulierbaren finanziellen Risiko für Betreiber“, so Weber. „Sinnvoller ist es, als Grundlage die Erlöse aus dem Vermarktungsvertrag heranzuziehen – unabhängig von Vertragsabschluss und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der EE-Anlage.“

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