Presse

12.06.2023

Energiewende muss Effizienzwende werden

45/2023

  • Freiraum für unternehmerische und unbürokratische Umsetzung ambitionierter Ziele nötig

Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, sagt anlässlich der Anhörung zum Energieeffizienzgesetz der Bundesregierung:

"Es steht außer Frage: Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, muss die Energiewende auch zu einer Effizienzwende werden. Die zunehmende Elektrifizierung in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen ist dabei der Schlüssel zur Steigerung der Energieeffizienz in den einzelnen Prozessen und zur Senkung des Primärenergieverbrauchs insgesamt. Diese Umstellung kann gelingen, wenn ambitionierte Ziele mit Freiraum für deren unternehmerische und unbürokratische Umsetzung einhergehen. Deshalb unterstützt der ZVEI die verpflichtende Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen mit durchschnittlichen jährlichen Energieverbräuchen von 15 GWh und mehr. 

Der ZVEI sieht zudem die Aufstellung von Umsetzungsplänen als wichtigen Schritt an. In den Umsetzungsplänen priorisieren die Unternehmen die Maßnahmen, die in Energie- und Umweltmanagementsystemen oder bei Energieaudits identifiziert und als wirtschaftlich eingestuft wurden. Aber: Eine zusätzliche Prüfung der Umsetzungspläne durch Zertifizierungseinrichtungen ist ebenso wenig notwendig wie die vorgesehene Veröffentlichungspflicht. Im Gegenteil: Der dafür nötige Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Effizienz muss nicht nur für die Ziele, sondern auch für die Umsetzung des Gesetzes gelten. 

Richtig ist, dass der Gesetzentwurf auf die bessere Nutzung von Abwärme abzielt. Die Bereitstellung von Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen kann helfen, diese auch über die eigenen Betriebsgrenzen hinaus nutzbar zu machen. Hier besteht eine enge Verbindung zum kürzlich vorgelegten Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes. Die Informationsbereitstellung sollte jedoch nur auf Nachfrage eines möglichen Abnehmers der Abwärme und unter Wahrung betrieblicher Belange und Schutzrechte des jeweiligen Unternehmens erfolgen dürfen.“

Industrie Energietechnik Energie Mobilität Gebäude Elektrifizierung