20.04.2020
Acht deutsche Verbände der Medizinprodukte- und Laborindustrie sowie der Pharma- und Biotechnologie fordern in ihrem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung, dass auch in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie das Aussetzen marktwirtschaftlicher Prinzipien nur maßvoll erfolgen darf.
Im derzeit öffentlichen Entwurf der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung sind Maßnahmen enthalten, die Grundrechte und marktwirtschaftliche Prinzipien – Wettbewerb, Eigentum und Preisbildung – erheblich einschränken können. Neben Arzneimitteln unterliegen auch Medizinprodukte und Labordiagnostika explizit dem Geltungsbereich der Verordnung.
Zentralistische Eingriffe müssen grundsätzlich auf das Maß beschränkt werden, das zur Abwendung von Versorgungsengpässen in Deutschland erforderlich ist. Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse sollten unbedingt unterbleiben. Daher empfehlen die beteiligten Verbände dringend, den im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen im Einzelfall Angaben zu Umfang und Dauer beizufügen und deren Notwendigkeit vor dem Hintergrund unbeabsichtigter Negativwirkungen klar zu begründen. Nur so können die Auswirkungen auf die Unternehmen auf ein gerechtfertigtes Ausmaß begrenzt werden – auch über die industrielle Gesundheitswirtschaft hinaus.
Die industrielle Gesundheitswirtschaft in Deutschland leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise. Sie steht für rund eine Million Beschäftigte in Deutschland und mit einem Gesamtumsatz von rund 81 Milliarden Euro für einen Anteil von 21 Prozent an der Bruttowertschöpfung der gesamten Gesundheitswirtschaft.* Die zugrunde liegenden Prinzipien der freien und sozialen Marktwirtschaft sollten auch in Krisenzeiten nicht aus dem Blick verloren werden, um diese Branche zu schützen.