23.03.2021
Deutschland hat seine Klimaziele für 2020 erreicht. Nach den Zahlen des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes (UBA) hat die Bundesrepublik 40,8 Prozent weniger CO2-Emissionen erzeugt als 1990. Damit lag sie über ihrem selbst gesetzten Ziel von 40 Prozent. „Die Bilanz ist grundsätzlich erfreulich“, sagte Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Allerdings müssen wir bei aller Freude bedenken, dass hier die Folgen der Corona-Pandemie sichtbar werden.“ Laut Klimabericht sind rund ein Drittel der Emissionsrückgänge auf die Pandemie zurückzuführen. Insbesondere beim Verkehr und auf dem Energiesektor hat diese zu erheblichen Einsparungen geführt.
„Sorgenkind dieser Bilanz bleibt der Gebäudesektor, dabei ist er ein wichtiges Drehkreuz in der Energiewende. Aber: Ein Großteil des Gebäudebestands in Deutschland ist derzeit gar nicht energiewendefähig“, erklärte Daniel Hager, Vorsitzender der ZVEI-Plattform Gebäude. Gebäude sind für die Erreichung der Klimaziele nicht nur relevant, weil hier rund 35 Prozent der gesamtdeutschen Endenergie verbraucht wird und ihnen nahezu ein Drittel der energiebedingten CO2-Emissionen im Land zuzurechnen ist. Sie sind vielmehr elementarer Teil des dezentralen Energiesystems der Zukunft, wenn sie nicht nur Verbraucher sein werden, sondern auch Erzeuger.
Nur durch eine aktive Gebäudewende kann das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands erreicht werden. Und diese muss aus Sicht des ZVEI jetzt beginnen. Dafür müsse die Modernisierungs- und Sanierungsrate auf drei Prozent pro Jahr erhöht werden. Die Technologien seien vorhanden, das zeige nicht zuletzt die aktuell stattfindende ISH. Sie müssen jetzt über die Mittel aus Konjunkturpaket und Renovierungswelle zielgerichtet eingesetzt werden. „Mit der seit Anfang des Jahres gültigen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die Politik hier ein richtiges Signal gesetzt“, so Hager. Dieses Momentum müsse beibehalten werden: „Spätestens zu Beginn der neuen Legislaturperiode muss das Gebäudeenergiegesetz novelliert werden. Dabei muss der gesamte Lebenszyklus der Gebäude ausreichend betrachtet werden.“