Presse

11.05.2022

Zukunft der Rundfunk- und Kulturfrequenzen muss politisch entschieden werden

Gemeinsame Pressemitteilung der Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen - einer Initiative von ARD, Deutschlandradio, Media Broadcast, den Medienanstalten, SOS – Save Our Spectrum, Sennheiser, VAUNET, ZDF und ZVEI.

31/2022

  • Keine ko-primäre Zuweisung des UHF-TV-Spektrums an andere Funkdienste wie BOS-Organisationen, Mobilfunk und Militär
  • Zuweisung der UHF-TV-Frequenzen an Rundfunk und drahtlose Produktionsmittel auch über 2030 hinaus erforderlich, wie im Koalitionsvertrag vereinbart

Die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen fordert eine politische Entscheidung zur Zukunft der Rundfunk- und Kulturfrequenzen. Nur durch eine unveränderte alleinige Zuweisung der UHF-TV-Frequenzen über das Jahr 2030 hinaus könne die Zukunft der terrestrischen TV-Verbreitung und der drahtlosen Medienproduktion gesichert werden. Die Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag das klare Ziel formuliert, das UHF-Band „dauerhaft für Kultur und Rundfunk [zu] sichern“. Erstmals seit Beginn des Meinungsbildungsprozesses zur zukünftigen Nutzung der UHF-TV-Frequenzen im Bereich 470 - 694 MHz haben die wichtigsten Bedarfsträger im Rahmen der ANGA COM ihre Positionen und mögliche Szenarien zur zukünftigen Nutzung des UHF-Frequenzspektrums diskutiert. Dabei wurde erkennbar, dass die Ansprüche auf dieses Spektrum die vorhandenen Ressourcen deutlich übersteigen. Es zeichnet sich eine kontrovers geführte Entscheidungsfindung ab, die nur politisch gelöst werden kann.

Als Vertreterin der Medienpolitik betonte Heike Raab, Staatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, bereits im Vorfeld der Veranstaltung die zentrale Bedeutung von Medien und Kultur in einer Demokratie. Daher werden auch in Zukunft ausreichend Frequenzen für das terrestrische Angebot benötigt, so Raab.

Helwin Lesch, Leiter Hauptabteilung Verbreitung und Controlling des Bayerischen Rundfunks, unterstrich in seinem Statement die Notwendigkeit der terrestrischen Rundfunkverbreitung zur niedrigschwelligen, kostengünstigen und verlässlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Qualitätsinhalten, auch und besonders in Krisensituationen. Die Notwendigkeit des Erhalts der Frequenzen für die Kulturschaffenden hob auch Dr. Andreas Sennheiser, CEO der Sennheiser electronic GmbH & Co. KG, hervor. Ohne eine klare, langfristige Nutzungszusage werde die Produktion von Filmen und Reportagen, von Live-Konzerten und von Sportveranstaltungen erheblich leiden.

Auf der Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) werden die Weichen dafür gestellt, wie die Nutzung der Frequenzen über das Jahr 2030 hinaus geregelt sein wird. Aktuell wird der Frequenzbereich zwischen 470 - 694 MHz ausschließlich vom terrestrischen TV-Rundfunk und zur drahtlosen Produktion von Kulturveranstaltungen und Medien genutzt.

Die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen erkennt die Notwendigkeit zur Nutzung von weiteren Funkfrequenzen durch Bedarfsträger wie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Militär und auch Mobilfunkunternehmen an. Hierfür stehen aktuell Ressourcen in anderen Frequenzbereichen zur Verfügung, die teilweise schon seit Jahren nicht, oder nur zum Teil genutzt werden. Eine sogenannte ko-primäre Zuweisung des UHF-TV-Spektrums auch an andere Funkdienste wird daher abgelehnt. Die Allianz fordert, dass die deutsche Delegation bei der Weltfunkkonferenz 2023 entsprechend des Koalitionsvertrags der Bundesregierung mit einem entsprechenden klaren Mandat der Politik für „No Change“ ausgestattet wird.

Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen

Die Allianz für Rundfunk- und Kulturfrequenzen ist eine gemeinsame Initiative von ARD, Deutschlandradio, Media Broadcast, den Medienanstalten, SOS – Save Our Spectrum, Sennheiser, VAUNET, ZDF und des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI. Die Allianz setzt sich für die Sicherung des Spektrums im Bereich 470 bis 694 MHz auch nach 2030 ein, um die Zukunft der terrestrischen Rundfunkverbreitung sowie die Aufrechterhaltung von Kulturveranstaltungen für die Menschen in Deutschland zu ermöglichen.

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