Presse

14.05.2020

ZVEI: Erleichterung bei Installation von Ladepunkten wird Elektromobilität fördern

32/2020

ZVEI befürwortet die Anpassung des Miet- und Wohneigentumsrechts für den Ausbau der Ladeinfrastruktur

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz sollte auch Neu- und Bestandsbauten mit weniger als 10 Wohnungen berücksichtigen

Veraltete Leitungsinfrastruktur in Gebäuden ist weiteres Hemmnis für die Zukunft der Elektromobilität

„Die Anpassung des Miet- und Wohneigentumsgesetzes für den Ausbau von Ladesäulen in Wohngebäuden ist eine wichtige Maßnahme für die breite Anwendung der Elektromobilität und rückt das von der Bundesregierung angestrebte Ziel von einer Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen bis 2022 näher“, so Wolfgang Weber, Vorsitzender der Geschäftsführung des ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, anlässlich der morgigen Befassung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WemoG) sowie des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) im Bundesrat.

Während es bislang kaum möglich war, dass etwa ein einzelner Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus eine Ladestation an seinem PKW-Stellplatz errichtet, sind mit dem WemoG die Blockademöglichkeiten durch die Eigentümergemeinschaft zu großen Teilen aufgehoben. Künftig können sich die Wohnungseigentümer auch einzeln für eine Installation entscheiden. Im Mietrecht wird eine vergleichbare Regelung in Kraft treten.

Beim GEIG besteht laut Wolfgang Weber noch Anpassungsbedarf, denn der Gesetzentwurf sehe derzeit die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur nur für Wohn- und Nichtwohngebäude mit mehr als 10 Stellplätzen vor. Da die meisten Ladetätigkeiten jedoch entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfinden werden, sollte die Infrastruktur auch in Gebäuden mit weniger als 10 Stellplätzen vorbereitet werden. Außerdem solle das GEIG unbedingt als Impuls genutzt werden, die oftmals veralteten Elektroinstallationen in Bestandsgebäuden zu überprüfen.

„Die Gesetze und Fördermaßnahmen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur sollten jetzt zügig erlassen werden. Denn für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors und die Förderung der Elektromobilität brauchen wir leistungsfähige Ladepunkte in und an Gebäuden“, so Wolfgang Weber abschließend.

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