Presse

01.04.2025

ZVEI: „Stop the Clock“-Initiative der EU richtiger Schritt

30/2025

  • Wichtiger Auftakt für eine wirksame Nachhaltigkeitsregulierung

Der ZVEI unterstützt die „Stop the Clock“-Initiative zur Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht und der Lieferkettenprüfung. Heute hat das Europäische Parlament mehrheitlich dafür gestimmt, das Thema im Eilverfahren zu behandeln. Das Europäische Parlament sollte nun zügig die Verschiebung final verbschieden, damit Unternehmen Rechtsicherheit haben. Am Donnerstag soll voraussichtlich im Plenum über die verzögerte Anwendung abgestimmt werden.

„Die ‘Stop the Clock’-Initiative verschafft den Unternehmen eine dringend benötigte Atempause. Viele sehen sich mit zunehmendem Verwaltungsaufwand konfrontiert. Allein 2023 belasteten die Berichtspflichten die Unternehmen der Elektro- und Digitalindustrie mit sechs Milliarden Euro bzw. drei Prozent des Umsatzes, so das Ergebnis unserer Mitgliederumfrage – Geld, das für Innovationsausgaben und Investitionen fehlt“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

Die Initiative ist Teil der Bemühungen der EU-Kommission im Rahmen der Omnibus-Verordnung die Nachhaltigkeitsberichtspflicht zu entschlacken und praxisnäher zu gestalten. „Die neue EU-Kommission legt endlich einen klaren Fokus auf Bürokratieabbau und die Schaffung klarer Vorschriften. Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung, aber es bedarf weiterer mutiger Schritte.” Der ZVEI fordert eine deutliche Reduktion der geforderten Datenpunkte im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).

Weiterhin spricht sich der ZVEI für eine Reform des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) aus: Unter anderem muss der Anwendungsbereich der von den Unternehmen zu erfüllenden Sorgfaltspflichten auf die direkten Lieferanten (Tier 1) reduziert und nicht die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick genommen werden. Zudem müssen unkalkulierbare zivilrechtliche Haftungsrisiken beseitigt und die Risikoanalyse mit White- und Blacklists vereinfacht werden.

In der geplanten Omnibus-Verordnung sieht der Verband dennoch eine Gelegenheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit neu zu denken. „Die bestehenden Rahmenwerke wie CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM setzen wichtige Impulse, führen durch ihre Ausgestaltung jedoch auch zu übermäßiger Bürokratie und mangelnder Rechtssicherheit.“, erklärt Weber.

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