Presse

08.01.2025

ZVEI zu den abgewiesenen Klagen gegen Netzausbau vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

01/2025

Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, sagt zu den Klagen gegen Netzausbau bei Borgholzhausen:

„Die Klagen gegen den Stromnetzausbau abzuweisen, war aus unserer Sicht ein notwendiger Schritt, denn der Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze im Zuge der Energiewende sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Beim Netzausbau darf es keine weiteren Verzögerungen geben. Mit diesem Richtungsentscheid schafft das Bundesverwaltungsgericht in dieser Frage dringend benötigte Rechtssicherheit.

Ob neue Stromleitungen besser unterirdisch als Erdkabel oder oberirdisch als Freileitungen verlegt werden, hängt von zahlreichen Parametern ab und wird von den relevanten Stakeholdern, insbesondere den Behörden und Netzbetreibern, im Einzelfall entschieden. Der Erfolg der Energiewende und der damit einhergehenden Transformation stünde auf dem Spiel, wenn wir uns im Kleinklein von Einzelinteressen verzetteln. Zudem wären derlei Verzögerungen Gift für die ohnehin schon schwierige konjunkturelle Lage: Wir können uns diese also weder finanziell noch energiepolitisch leisten. 

Vielmehr müssen wir beim Umbau unseres Energiesystems vorankommen. Das gelingt aber nur, wenn wir die Rahmenbedingungen verbessern sowie für Sicherheit und Zuversicht sorgen. Das gilt insbesondere auch für den Strompreis. Deshalb sollten die für den Umbau notwendigen Mittel teilweise auch über den Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Dies betrifft insbesondere auch Kosten, die nicht direkt durch den Netzbetrieb verursacht werden wie Engpassmanagement und Redispatchkosten. So könnten steigende Netznutzungsentgelte für die Verbraucher verhindert werden.“

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