Termine
15.03.2021
Bei der Auslösung von Gefahrenmeldeanlagen ist es außerordentlich wichtig, dass schnell mit geeigneten Interventionsmaßnahmen reagiert wird, um einen Schaden zu vermindern bzw. sogar verhindern zu können.
Mit dem hier zur Verfügung gestellten Alarmdienst- und Interventionsattest können in Abhängigkeit von den aufgeschalteten Gefahrenmeldeanlagen (Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen) umfangreiche Maßnahmen für den Alarmdienst in der Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) und für die Alarm-, Status- und Störungsmeldungen durch die Interventionsstelle (IS) festgelegt und vereinbart werden.
Das Attest liefert eine einheitliche und kurze Übersicht des realisierten Schutzkonzeptes zur Abwehr der Gefahren, die von der Gefahrenmeldeanlage detektiert und an die NSL gemeldet werden. Es wurde von VdS Schadenverhütung GmbH in Zusammenarbeit mit der Polizei und Verbänden erarbeitet und veröffentlicht.
Zudem wurden mittlerweile die beiden Erläuterungen E1 (für Ausfüller/NSL) und E2 (für Prüfer/VR) veröffentlicht, welche bei der Anwendung des Attests unterstützen sollen.