Termine
26.06.2017
Maßnahmen zur Alarmverifikation bieten und verbessern als Bestandteil eines funktionierenden Sicherungskonzeptes die Voraussetzung für erfolgreiche Schadenverhütung. Durch die zeitnahe Verifikation eines von der Einbruchmeldeanlage signalisierten Alarms werden Interventionskräfte (z. B. die Polizei) in die Lage versetzt, auf bestätigte Fälle von Einbrüchen oder Einbruchversuchen ohne Zeitverzug zu reagieren.
Dieses Informationsdokument enthält Mindestanforderungen an die Umsetzung von Dienstleistungen zur Alarmverifikation. Sie sind für DIN VDE 0833 konforme Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Aufschaltung auf eine NSL vorgesehen.