Termine
15.04.2024
Diese Anlagenbeschreibung mit Übergabe-/Abnahmeprotokoll betrifft Videoüberwachungsanlagen (VÜA/VSS) und erleichtert die Erfassung von Projektierungsangaben in Abstimmung zwischen dem Betreiber (Auftraggeber), dem Errichterunternehmen (Auftragnehmer) und dem Versicherer.
Zudem ist die Anlagenbeschreibung mittlerweile Teil der offiziellen ÜEA-Richtlinie der gleichnamigen polizeilichen Expertengruppe unter dem Vorsitz der Polizeiakademie Hessen (HPA).