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24.05.2024
Der Entwurf des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) wird vom ZVEI in vielen Punkten unterstützt, es bringt Klarheit, was die Rücknahme und das Bewirtschaften von Altbatterien betrifft, und beseitigt somit Unklarheiten aus dem früheren Batteriegesetz (BattG).
Im Folgenden soll deshalb nur auf die aus unserer Sicht kritischen Punkte eingegangen werden – Punkte, bei denen der ZVEI noch Verbesserungs- bzw. Änderungsbedarf sieht.