Termine
05.03.2015
Die Bauprodukte-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2013 als EU-Recht. Sie ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und wird auf in Verkehr gebrachte Produkte angewendet, wenn sie von harmonisierten Normen erfasst sind. Das Ziel der Bauprodukte-Verordnung ist daher, durch Angabe der Leistung von Bauprodukten das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen.
Der Zweck dieses vorliegenden Dokuments besteht darin, einen Leitfaden zu den Anforderungen und Auswirkungen der 2014 aktualisierten Bauprodukte-Verordnung zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen werden zugunsten der Euralarm-Mitglieder und aller Personen zur Verfügung gestellt, die mit der Herstellung, Lieferung und Installation von Brandmelde- und Alarmanlagen zu tun haben.