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05.03.2015

Bauprodukte-Verordnung (BauPV) EU 305/2011

Merkblatt 33012:2016-03

Die Bauprodukte-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2013 als EU-Recht. Sie ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und wird auf in Verkehr gebrachte Produkte angewendet, wenn sie von harmonisierten Normen erfasst sind. Das Ziel der Bauprodukte-Verordnung ist daher, durch Angabe der Leistung von Bauprodukten das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen​.

Der Zweck dieses vorliegenden Dokuments besteht darin, einen Leitfaden zu den Anforderungen und Auswirkungen der 2014 aktualisierten Bauprodukte-Verordnung zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen werden zugunsten der Euralarm-Mitglieder und aller Personen zur Verfügung gestellt, die mit der Herstellung, Lieferung und Installation von Brandmelde- und Alarmanlagen zu tun haben.

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