Termine
16.11.2022
Die im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung für den Verkehrssektor verbindlich verankerte Reduktion der Treibhausgasemissionen auf 85 Millionen Tonnen bis 2030 ist ohne Einsparungen im Straßengüter- und öffentlichen Straßenpersonenverkehr nicht zu erreichen, da diese für ein Drittel des CO2-Ausstoßes im gesamten Straßenverkehr verantwortlich sind.
Mit batterieelektrischen Nutzfahrzeugen (BEV-Nfz) kann innerhalb des Portfolios alternativer Nfz-Antriebstechnologien ein großer und schneller Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden.
Der Transformationsprozess wird bis 2030 nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen sowie Planungs- und Investitionssicherheit für Hersteller und Nutzer stimmen. Die Verbände AMÖ, BGL, BIEK, BWVL, DSLV, VDA, VDIK und ZVEI haben gemeinsam Punkte ausgearbeitet, die den Transformationsprozess erfolgreich gestalten werden. In ihrem Branchenpapier fordern die Verbände unter anderem einen verlässlichen Fahrplan, eine angemessene Förderkulisse, eine adäquate öffentliche und betriebliche bzw. private Ladeinfrastruktur und damit die zügige Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II.